DAS SOLLTEN SIE WISSEN
Wer kann teilnehmen?
Alle Versicherten der angeschlossenen Krankenkassen sowie deren Angehörige, Partner und Freunde. Voraussetzung ist eine ausreichende körperliche Belastungsfähigkeit. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte Ihren Arzt. Personen, die nicht bei einer der angeschlossenen Krankenkassen versichert sind, können an der Aktivwoche oder am Well-Aktiv Programm teilnehmen und zahlen entsprechend zusätzlich zum Katalogpreis die Kosten für das Gesundheitsprogramm selbst. Gegebenenfalls erstattet die andere Krankenkasse die Kosten für das Gesundheitsprogramm bzw. einen Teil davon. Fragen Sie doch einfach vorher bei Ihrer Krankenkasse nach. Das Mindestalter für die Teilnahme an den Programmen liegt grundsätzlich bei 14 Jahren. Begleitpersonen können auch ohne Programmteilnahme mit anreisen. Bitte erfragen Sie die Unterkunftspreise direkt beim Veranstalter.
Kostenübernahme der Krankenkasse
Die Angebote entsprechen den Vorgaben des aktuellen „Leitfaden Prävention“ und sind bezuschussungsfähig. Sofern die leistungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, bezuschusst Ihre Krankenkasse die Kosten für das ordnungsgemäß abgeschlossene Gesundheitsprogramm. Die Kostenübernahme ist durch die Satzung Ihrer Krankenkasse geregelt. Die Kostenzusage der Krankenkasse ist nur gültig, wenn auch zum Zeitpunkt der Teilnahme die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse noch besteht. Im Falle eines Kassenwechsels müssen Sie mit der neuen Krankenkasse die Kostenübernahme klären.
Bestätigung der aktiven Teilnahme
Nur die vom Veranstalter bestätigte und nachgewiesene mindestens 80 %ige Teilnahme am Gesundheitsprogramm berechtigt zu dem im Prospekt ausgewiesenen günstigen „Krankenkassen-Tarif“.
Die Preise
Die Preise beinhalten Ihren Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Zusatzleistungen, einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Sie basieren auf einer angenommenen maximalen Zuschusshöhe durch Ihre Krankenkasse für das Gesundheitsprogramm. Sollte die Zuschusshöhe Ihrer Krankenkasse davon abweichen bzw. Sie Ihr Präventionsbudget bereits (teilweise) ausgeschöpft haben, muss der Differenzbetrag zum Preis hinzu gerechnet werden. Die Buchung ist auch als Selbstzahler möglich. Die Kosten für An- und Rückreise (Auto, Bus, Bahn, Fähre etc.) trägt der Versicherte/der Teilnehmer, ebenso den Eigenanteil für Übernachtung und Verpflegung. Die Kosten für das Gesundheitsprogramm werden direkt zwischen Leistungspartner und Krankenkasse abgerechnet.
An wen muss ich zahlen?
Zahlungen sind ausschließlich an den Veranstalter vorzunehmen.
Wie melde ich mich an?
Bitte senden Sie Ihre Anfrage an den Veranstalter. Die bei der Anmeldung hinterlegten Daten werden zum Zweck der gemeinsamen Buchungsdurchführung an die Gesundheitsservice Management GSM GmbH und an alle aufgeführten Krankenkassen weitergeleitet. Die Reservierungsbestätigung erhalten Sie direkt vom Veranstalter. Die Teilnehmerzahl je Kurs ist begrenzt – bitte nennen Sie uns deshalb Alternativtermine. Eine Reservierungsbestätigung erhalten Sie, sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist – spätestens aber vier Wochen vor Reisebeginn.
Ausstattung der Zimmer
Alle Zimmer, auch diejenigen der unteren Kategorie, sind grundsätzlich mit Bad oder Dusche/WC ausgestattet. Sofern für Einzelzimmer Zuschläge verlangt werden, ist dies ausdrücklich ausgewiesen.
Programmänderungen
Jahreszeitenbedingt oder aus aktuellem Anlass, z. B. Wetterlage, sind Änderungen im Programm möglich. Werteinbußen sind damit jedoch nicht verbunden.
Verlängerungen
Selbstverständlich können Sie die Aktivwoche nutzen, um weitere Tage in den schönen Aktivwochen-Orten zu verbringen. Dies geschieht auf eigene Rechnung, wobei die Aktivwochen-Orte /-Hotels bei der Zimmerreservierung gerne behilflich sind. Vielfach bieten die Gastgeber Sonderkonditionen für Verlängerungstage an.
Datenverarbeitung
Der Gesundheitsservice und der Veranstalter gewährleisten eine angemessene Sicherheit bei der Verarbeitung Ihrer Daten.
Zweckbindung
Der Gesundheitsservice und der Veranstalter verpflichtet sich, Ihre Daten nur dem Zweck angemessen und sachlich relevant sowie auf das für den Zweck der Datenverarbeitung notwendige Maß beschränkt zu verarbeiten.
Widerrufsrecht
Die Einwilligung zur Weiterleitung Ihrer Unterlagen – auch einzelner Daten – können Sie jederzeit widerrufen.
Auskunftsrecht
Sie haben das gesetzliche Recht auf Auskunft zu Ihren Daten, auf Löschung und Berichtigung z. B. falscher Daten und auf Sperrung.
Reiserücktritt / Stornierung / Umbuchung / Verlängerungen
Bei Reiserücktritt, Stornierung oder bei Umbuchung des gebuchten Programms können beim Veranstalter Bearbeitungsgebühren von 15,- € pro Buchung sowie evtl. nicht unerhebliche Stornierungskosten entstehen. Diese richten sich nach dem Reiserecht und sind vom Eingang der Rücktrittserklärung/ Stornierung/Umbuchung abhängig, die schriftlich einzureichen ist. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer speziellen Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn bis vier Wochen vor Beginn des Programms die Mindestteilnehmerzahl noch nicht erreicht wurde. Wir werden Sie dann unverzüglich über die Nichtdurchführung und mögliche Alternativangebote informieren.